Green Kids Camp ™
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz
Allgemein
“Knigges Kindergartensprachschule® Inh. André Knigge” ist eine Sprachenschule und bietet im Rahmen der Kindergarten-/Schulumgebung fremdsprachliche Spiel- und Sprachkurse für Kinder und bilinguale Feriencamps an. Hierzu wird ein gesonderter Vertrag zwischen Knigges Kindergartensprachschule® (KKS) und den Erziehungsberechtigten geschlossen. Die AGB gelten ab 05.02.2019
Verbindlichkeit der Anmeldung
Die Anmeldung der Teilnehmer ist online unter www.kidscamp.kindergartensprachschule.de möglich. Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Bei der Online-Anmeldung können nur eigene Kinder angemeldet werden. Die Buchung ist verbindlich, nachdem ein Transaktionsbeleg als E-Mail-Anhang an die angegebene Mailadresse versandt wurde. Die Bezahlung ist per SEPA-Lastschrift, sofortüberweisung, giropay oder per Kreditkarte möglich und wird über unseren Zahlungsdienstleister PAYONE abgewickelt.
Zeitraum
Der Jeweilige Zeitraum des Feriencamps ist jeweils vor der Anmeldung ersichtlich und wird den Erziehungsberechtigten ebenso per Email oder Post bestätigt.
Wechsel des Betreuungspersonals
KKS behält sich vor, einen anderen Betreuer als angegeben einzusetzen. Hieraus entsteht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung oder zur Minderung der Gebühr.
Ort
Der jeweilige Veranstaltungsort des Feriencamps ist jeweils vor der Anmeldung ersichtlich und wird den Erziehungsberechtigten ebenso per Email oder Post bestätigt.
Beiträge/Kosten
Der jeweilige Gebühr des Feriencamps ist jeweils vor der Anmeldung ersichtlich und wird den Erziehungsberechtigten ebenso per Email oder Post bestätigt. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
Zahlungsabwicklung per Lastschrift oder Kreditkarte
Die Zahlungen per Lastschrift oder Kreditkarte werden über den Dienstleister Payone abgewickelt. Wählen Sie Lastschrift als Zahlungsweg, werden Sie während der online Anmeldung auf die Website von Payone (eine Tochter der Sparkasse) weitergeleitet. Wir erhalten Ihre Zahlungen direkt über diesen Dienstleister. Sie erhalten Ihr SEPA-Lastschriftmandat online und können dies speichern oder drucken.Die Gebühr wird sofort fällig.
Bearbeitungsgebühren
Jede Zahlungserinnerung/Mahnung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 3,00€ in Rechnung gestellt. Weitere Kosten, die dem Inkasso dienen (Adressermittlungen, Mahnverfahren etc. ) sind KKS zu erstatten. Für die Bearbeitung von gerichtlichen Mahnverfahren stellen wir eine Gebühr von 10€ in Rechnung.
Nichteinlösung von Lastschriften/Kreditkartenabbuchungen
Kann eine Lastschrift/Kreditkartenzahlung nicht eingelöst werden, versuchen wir den Betrag zu einem späteren Zeitpunkt von Ihrem Konto einzuziehen und kontaktieren Sie hierfür. Eventuell anfallende Gebühren der Banken und des Zahlungsdienstleisters stellen wir Ihnen, zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,90 Euro je nicht erfolgreicher Zahlung, gesondert in Rechnung.
Veranstaltungsabsagen
KKS ist berechtigt, aus zwingenden Gründen abzusagen oder abzubrechen. Eine derartige Absage kann auf Grund höherer Gewalt, zur Sicherheit der Kinder, bei einem Ausbruch ansteckender Krankheiten oder auch dann erfolgen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Es erfolgt eine Rückerstattung des vollen Teilnahmebeitrags. Im Falle der Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird der Teilnehmer bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn über die Absage unterrichtet.
Stornierung – Krankheit – Nichtantritt
KKS e räumt für jede Veranstaltung die Möglichkeit der Stornierung ein. Die Stornierung ist kostenfrei, wenn sie bis einschließlich zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Bei Stornierung in einem Zeitraum ab dem 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder kürzer, wird der Teilnahmebeitrag nur dann erstattet, wenn der Platz anderweitig besetzt werden kann. Es wird eine Bearbeitungspauschale von 25 Euro erhoben. Bei Nichtantritt erfolgt keine Rückerstattung. Der Rücktritt muss in allen Fällen schriftlich oder per Mail gegenüber der KKS erfolgen.
Teilnahme
Alle Ferienangebote sind an den konkreten Teilnehmer gebunden. Es ist das Teilnehmerticket zur Veranstaltung mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen. Eine eigenmächtige Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Ausschluss von Kindern
KKS erwartet, dass die Teilnehmer die Grundregeln des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft respektieren. Sollte ein Teilnehmer grob dagegen verstoßen, oder wiederholt das Gemeinschaftsleben schwerwiegend stören, gibt der Teilnehmer KKS die Möglichkeit, ihn ohne Erstattung des vollen oder anteilmäßigen Preises von der weiteren Kinderferienbetreuung auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Sollte ein Teilnehmer den Ablauf der Ferienangebote massiv stören und sich nicht an die Anweisungen des Betreuungspersonals halten, ist er/sie von einem Erziehungsberechtigten unverzüglich abzuholen. Bei mehrtätigen Angeboten kann ein Ausschluss für die gesamte Restdauer des Angebots erfolgen. Bei vorzeitiger Abholung sowie bei dauerhaftem Ausschluss erfolgt keine Erstattung des Teilnahmebeitrags. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Ausgeschlossen werden können auch Teilnehmer, bei denen Krankheiten oder Gesundheitsstörungen (z. B. Kopfläuse .....)vorliegen, die vor Beginn der Kinderferienbetreuung bekannt waren und dem Veranstalter verschwiegen wurden. Ausgeschlossene Teilnehmer müssen, falls sie nicht volljährig sind, von den Sorgeberechtigten abgeholt werden. Falls dies nicht möglich ist, werden den Erziehungsberechtigten alle anfallenden Kosten für den Rücktransport in Rechnung gestellt. Sie haben sicherzustellen, dass bei Ihrer Abwesenheit, eine von Ihnen beauftragte und bevollmächtigte Person die Betreuung des Kindes für diese Zeit aufnimmt.
Haftung
KKS haftet nicht für eventuell von Kindern verursachte Schäden. Für Personenschäden während der Betreuungszeit sowie auf dem Hin- und Rückweg haftet die KKS nicht. Es besteht eine Gruppenunfallversicherung für die angemeldeten Kinder. KKS haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden. Bei vermittelten Fremdleistungen haftet KKS nicht selbst für deren Durchführung. Ansprüche wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung oder Aufwendungsersatz müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Kinderferienbetreuung gegenüber der KKS geltend gemacht werden. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Teilnehmers nachweislich vor ihrem Ablauf zugegangen ist. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Kinderferienbetreuung endet. Hat der Teilnehmer Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem KKS oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche durch Textform zurückweist. Wird die Kinderferienbetreuung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann KKS als auch der Teilnehmer kündigen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand: Magdeburg
Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gem. § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur für interne Zwecke verwendet.
Recht am eigenen Bild
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter in die Veröffentlichung von Fotos und Videoaufnahmen, die während des Ferienprogramms angefertigt wurden, zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit von KKS, z.B. für Flyer, Broschüren und Plakate sowie in den Webpräsentationen, ein. Das Einverständnis kann jederzeit schriftlich gegenüber der KKS, widerrufen werden. Auf jegliche finanziellen Ansprüche wird verzichtet.
Widerrufsrecht
Wenn der Kunde über diese Website bucht, so kann der Kunde seine diesbezügliche Willenserklärung nicht widerrufen. Bei der Buchung eines Sprachkurses oder einer Ferienbetreuung kommt ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zustande und der Vertrag sieht für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor. Bei derartigen Verträgen besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB).
Aufsichtspflicht
Für die Dauer der Betreuung übertragen die Sorgeberechtigten die Ausführung der Aufenthaltspflicht bzw. des Aufenthaltsbestimmunngsrechtes mit der Aufsichtspflicht für das Kind der KKS, die sie im erforderlichen Ausmaß an verantwortliche Mitarbeiter weiter übertragen wird. Die Sorgeberechtigten bestätigen, dass das Kind gesund ist bzw. nur an den bei der Anmeldung angegebenen Erkrankungen leidet. Sollten sich kurzfristige Veränderungen am Gesundheitszustand einstellen, werden die Sorgeberechtigten unverzüglich unterrichtet. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, der KKS schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind eine ansteckende Krankheit hat, Krankheitserreger im Körper trägt oder ausscheidet, ohne selbst erkrankt zu sein, oder wenn ein Familienmitglied an einer ansteckenden Krankheit leidet, oder wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Die KKS übernimmt die Aufsichtspflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Aufsicht wird von den verantwortlichen Mitarbeitern in dem Umfang wahrgenommen, der zumutbar ist. Die sorgfältige Wahrnehmung der Aufsichtspflicht ist nicht mit einer lückenlosen Überwachung jedes Kindes zu jeder Zeit gleichzusetzen. Den Weisungen der aufsichtsführenden Personen hat jeder Teilnehmer an der Ferienbetreuung nachzukommen. Ein schuldhaftes Verhalten des Kindes kann eine Haftung der KKS ausschließen. Für die mutwillige bzw. fahrlässige Zerstörung von Mobiliar, Fahrzeugen oder Ausrüstungen werden die Teilnehmer bzw. ihre sorgeberechtigten Vertreter zum Schadensersatz herangezogen. Fahrlässige Beschädigungen können, soweit vorhanden, über die Haftpflichtversicherung des Teilnehmers reguliert werden.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Impressum
Verantwortlich für diese Seiten ist:
Knigges Kindergartensprachschule®
André Knigge (Direktor & Gründer der Sprachschule)
Postanschrift und Firmensitz
-
Knigges Kindergartensprachschule ®
Listemannstr. 10b
39104 Magdeburg - 0391 81 90 74 - 17
- 0391 81 90 74 - 27
- info@kindergartensprachschule.de
Knigges Kindergartensprachschule® ist eine beim Deutschen Marken und Patentamt eingetragene Marke (RN302010051360)
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Einwilligungserklärung Datenschutz
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Alle personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes (BDSG) und der DS-GVO erhoben und behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie uns vorher Ihrer Zustimmung gaben.
Sofern wir zur Auftragsbearbeitung oder zur Umsetzung von Verarbeitungsprozessen Dienstleister in Anspruch nehmen, versichern wir Ihnen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten und schließen mit den Dienstleistern einen entsprechenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ab.
Sie übermitteln uns/wir erheben Daten beim Stellen einer Anfrage oder Anmeldung oder Bewerbung über ein Onlineformular oder per E-Mail oder beim Anfragen, bei der Anmeldung, beim Abwickeln und beim Rückabwickeln eines Vertrages. Diese Daten werden von uns erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Die Daten, die Sie bei der Anmeldung oder Anfrage an uns übermitteln (Name und Adressdaten, Name Ihres Kindes und dessen Geburtsdatum und Bemerkungen, die für den Kursablauf/Campbesuch wichtig sind sowie die Kindertageseinrichtung, die Ihr Kind besucht, ggf. Daten zum Bildungspaket, Bei Bewerbungen zusätzlich Motivation, Bewerbungsunterlagen wie z.B. Lebenslauf) verarbeiten wir zum Zweck der Auftragserfüllung. Die Daten Ihres Kindes (Name, Geburtsdatum, Start und Ende des Kurses sowie Bemerkungen) Übermitteln wir an den/die verantwortlichen Kursleiter und die von Ihnen benannte Kindertageseinrichtung in Form einer Teilnehmerliste auf der der oder die Kursleiter namentlich benannt und per Lichtbild abgebildet sind und die Namen, Geburtsdaten der Kinder sowie deren Eintritt und Austritt aus dem Kurs vermerkt sind
Ihre Bezahldaten werden, wenn Sie nicht die Option "Rechnung" wählen von Ihnen an unseren Dienstleister BS PayoneBS Payone zum Zweck der Begleichung der Gebühren übermittelt und von BS Payone verarbeitet.(Name und Adressdaten, Zahldaten des Zahlers). Die Kindergartensprachschule stellt den Abbuchungsturnus gemäß Ihren wünschen entsprechend der zugrundeliegenden AGB bei BS Payone ein. Ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen uns und BSPayone ist abgeschlossen.
Information zum Masernschutzgesetz
(Verarbeitungsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO § 23 Abs. 3 IfSG and § 2 Nr. 16 IfSG neu i.d.F. des Masernschutzgesetz)Knigges Kindergartensprachschule verarbeitet die Gesundheitsdaten zum Masernschutzstatus wie folgt: Sie legen uns einen gesetzeskonformen Nachweis vor, wir vermerken in Ihren Kundendaten, dass Sie den Nachweis erbracht haben. Eventuelle Kopien über diese Daten vernichten wir umgehend nach Erhalt und Vermerk oder senden Ihnen diese zurück. Der Vermerk wird gem. AO 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags gespeichert und dann gelöscht.
Einwilligung und Widerruf
Wenn Sie uns personenbezogene Daten überlassen haben, können Sie diese jederzeit wieder löschen. Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung/einem Widerruf bzw. von einer Löschung nicht berührt.
Recht auf Vergessenwerden
Nur bei steuerrechtlichen oder handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden Ihre Daten bis zu 10 Jahre bei uns mit einem Sperrvermerk gespeichert. Alle anderen Daten werden von uns gelöscht, wenn Sie nicht mehr benötigt werden, es sei denn Sie wünschen es anders und willigen einer weiteren Speicherung ein.
Senden Sie uns unverschlüsselte E-Mails so bedenken Sie, das der Inhalt nicht gegen unbefugte Kenntnisnahme, Verfälschung und dergleichen geschützt ist.
Wir bewahren Ihre Emails auf, wenn diese sich auf das aktuelle Vertragsverhätnis beziehen
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Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.
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Quelle (teilweise): eRecht24
